Wir betreiben Ihre interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz – vertraulich, fristgerecht, rechtssicher. Pflicht für alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten.
Unternehmen ab 50 Beschäftigten müssen eine interne Meldestelle nach HinSchG betreiben. radtkePERSONAL übernimmt die Funktion komplett extern (§ 14 HinSchG): Einrichtung in 1–2 Wochen, Beratung 120 €/Std., laufende Pauschale nach Unternehmensgröße.
Seit Dezember 2023 müssen alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten eine interne Meldestelle betreiben. Diese muss:
Wer keine interne Meldestelle einrichtet oder betreibt, riskiert ein Bußgeld bis zu 20.000 €. Wer Meldungen behindert oder Repressalien ausübt: bis zu 50.000 € – plus Schadensersatzansprüche der Hinweisgeber.
Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass „ein Dritter“ mit den Aufgaben der internen Meldestelle betraut werden kann. Genau das bieten wir: Sie erfüllen Ihre Pflicht vollständig – ohne internen Aufwand, ohne Interessenkonflikte, ohne Schulungsbedarf.
Hand aufs Herz: Würde ein Mitarbeiter einen Verdacht gegen die Geschäftsleitung beim Kollegen aus der HR-Abteilung melden? Eine externe Meldestelle schafft das Vertrauen, das interne Lösungen strukturell nicht bieten können – und schützt Sie vor dem Gang des Hinweisgebers zur externen Behördenmeldestelle oder an die Presse.
Wir richten Ihre Meldekanäle ein (Web-Formular, Telefon-Hotline, Postweg), erstellen die Verfahrensordnung und informieren Ihre Belegschaft mit fertigen Vorlagen.
Alle Meldungen laufen bei uns ein. Wir bestätigen fristgerecht, prüfen die Stichhaltigkeit, wahren die Vertraulichkeit und führen die rechtssichere Dokumentation.
Bei begründeten Meldungen empfehlen wir Folgemaßnahmen und geben dem Hinweisgeber binnen 3 Monaten Rückmeldung. Sie erhalten anonymisierte Quartalsberichte.
Verschlüsseltes Online-Meldeformular, dedizierte Telefonnummer und persönliche Treffen auf Wunsch – alle gesetzlich geforderten Wege abgedeckt.
7-Tage-Eingangsbestätigung und 3-Monats-Rückmeldung: Wir überwachen alle Fristen automatisch – kein Versäumnis, kein Bußgeldrisiko.
Wir bewerten jede Meldung: Fällt sie unter das HinSchG? Ist sie stichhaltig? Sie erhalten eine fundierte Einschätzung statt roher Meldungen.
Anonymisierte Quartalsberichte und revisionssichere Dokumentation – jederzeit nachweisbar gegenüber Behörden und Wirtschaftsprüfern.
Beratung und Einrichtung rechnen wir mit 120 € netto pro Stunde ab – im 15-Minuten-Takt, dokumentiert und nachgewiesen. Für den laufenden Betrieb Ihrer Meldestelle vereinbaren wir eine monatliche Pauschale, die sich an Ihrer Unternehmensgröße orientiert. Eine interne Lösung mit geschultem Personal, Software und Vertretungsregelung kostet ein Vielfaches.
Grundsätzlich pro rechtlicher Einheit (Gesellschaft). Unternehmen mit 50–249 Beschäftigten dürfen sich allerdings eine gemeinsame Meldestelle teilen – ideal für Unternehmensgruppen. Wir betreuen solche Konstellationen mit einer zentralen externen Meldestelle.
Das HinSchG verpflichtet nicht zur Bearbeitung anonymer Meldungen, empfiehlt sie aber ausdrücklich („sollen bearbeitet werden“). Unsere Meldekanäle ermöglichen anonyme Meldungen technisch – das stärkt das Vertrauen und verhindert, dass Hinweisgeber externe Stellen wählen.
Verstöße gegen Strafvorschriften, bußgeldbewehrte Verstöße (soweit sie Leben, Gesundheit oder Arbeitnehmerrechte schützen) sowie Verstöße gegen EU-Recht in vielen Bereichen – von Geldwäsche über Datenschutz bis Produktsicherheit. Wir prüfen jede Meldung auf HinSchG-Relevanz.
Nein – die Identität des Hinweisgebers ist nach § 8 HinSchG streng vertraulich und darf nur in eng definierten Ausnahmen offengelegt werden (z. B. in Strafverfahren auf Verlangen der Staatsanwaltschaft). Genau diese Vertraulichkeit ist der Kern unserer externen Lösung.